Brandkennziffer2018-11-07T14:05:29+01:00

Brandkennziffern von Schafwollprodukten

Verschiedenen Messarten und Normen ergeben für Schafwollprodukte unterschiedliche Brandkennziffern.

4.3 | 5.3

B2 | D | F

Brandverhalten (DIN 4102)

In den nachfolgenden Ausführungen werden nur ausgewählte Punkte dargestellt.
Alle Baustoffe werden in DIN 41021) nach ihrer Brennbarkeit in Baustoffklassen eingeteilt, die mit A oder B und einer Ziffer bezeichnet sind.

A1: Nicht brennbar, ohne oder nur geringe organische (brennbare) Bestandteile. Dazu gehören fast alle mineralischen Baustoffe wie Sand, Kies, Ton, Beton, Ziegel und Gipsbauplatten. Sie müssen nicht gekennzeichnet werden. Ausnahmen bilden zum Beispiel Mineral- oder Glasfaserplatten. Sie können auch der Baustoffklasse A2 angehören. Deshalb müssen sie in jedem Fall durch ein Prüfzeichen gekennzeichnet werden.

A2: Nicht brennbar, enthält oft organische (brennbare) Bestandteile – zum Beispiel manche Glas- oder Mineralfaserprodukte, Gipskarton- und Gipsfaserplatten, Leichtbeton mit organischen Zuschlägen (Holz, Kunststoff). Baustoffe der Klasse A2 müssen immer mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet werden.

B1: Brennbar, schwer entflammbar – zum Beispiel bestimmte Mineral- oder Glasfaserplatten und -filze, Gipskartonplatten, Holzwolleleichtbauplatten, Korkerzeugnisse, Kunststoffe usw. Sie müssen dasselbe Prüfzeichen wie Baustoffe der Klasse A2 tragen.

B2: Brennbar, normal entflammbar zum Beispiel bestimmte Gipskartonverbundplatten, bestimmte Mehrschicht-Leichtbauplatten, Holz und Holzwerkstoffe mit mehr als 2 mm Dicke und einer Rohdichte von mehr als 400 kg/m³, Korkerzeugnisse, Fußbodenbeläge, Dachpappe, Asphalt-Dichtungsbahnen, Kunststoffe. Sie müssen immer gekennzeichnet sein. Ausnahmen bilden Holz und Holzwerkstoffplatten mit ausreichender Dicke und Rohdichte.

B3: Brennbar, leicht entflammbar – zum Beispiel Holz und Holzwerkstoffe mit weniger als 2 mm Dicke und einer Rohdichte von weniger als 400 kg/m³.

Baustoffe der Klassen A1, A2 und B1 kann man im Hausbau nahezu unbeschränkt einsetzen. Baustoffe der Klasse B2 dürfen nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden, oder sie müssen zum Bespiel durch Beschichtung mit einem Flammschutzanstrich (Flammschutzmittel) die Eigenschaften eines B1-Baustoffs bekommen.

Feuerwiderstandsklasse

In allen Bauordnungen wird für tragende und nicht tragende Bauteile eine Mindestzeit gefordert, die das Bauteil im Brandfall funktionsfähig überstehen muss. Diese „Feuerwiderstandsdauer“ in Minuten drückt die Zahl der Feuerwiderstandsklasse aus.

Die Abkürzungen sind F für Bauteile allgemein und für Verglasungen mit starker Wärmedämmwirkung. Ein Bauteil der Klasse F 30 bleibt im Brandfall 30 Minuten, F60 60 Minuten F120 120 Minuten lang funktionsfähig.

G für Verglasungen, die Hitzestrahlung nicht dämmen

T für Türen

W für nicht tragende Außenwände

Weiterhin gibt es Feuerwiderstandsklassen für Lüftungsleitungen, Brandschutzklappen, Installationsschächte und Kabelabschottung.

Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen werden durch Putze, mineralische Dämmschichten oder Gipsbauplatten besonders wirkungsvoll verbessert.

1) Mit der europäischen Normung DIN EN 13501-1 müssen zusätzlich die Rauchklasse (s) und Abtropfklasse (d) berücksichtigt werden. So erfüllt zum Beispiel ein Baustoff der europäischen Klasse A2-s2d0 nicht die Klassifikation „nicht brennbar“ und ist so als schwer entflammbarer Baustoff zu bewerten.

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